10. Bei Neuaufnahmen zahlt der neu aufzunehmende den Durchschnitt der Kasse
10.1 Eine Neuaufnahme muss einstimmig
erfolgen.
10.2 Vor der offenen Abstimmung, soll
in einer Diskussion jeder die Möglichkeit
erhalten, seine Meinung über die möglichen Neuaufnahme zu äußern und
seinen Entschluss den anderen zu begründen. Dieser
Gedankenaustausch
sollte mindestens einen Kegelabend vor der geplanten Abstimmung erfolgen.
Der Abstimmungstag wird allen Mitgliedern durch den Kegelvater, oder
seinem
gesetzlichen Vertreter, fristgerecht mündlich oder in Schriftform
zugänglich
gemacht.
10.3 Wer an der Abstimmung nicht
erscheinen kann, soll seinen Entschluss vorher
dem Kegelvater mitteilen.
10.4 Die mittlerweile schon
überschrittene Begrenzung der Personenzahl unseres
Kegelclubs auf 13 wird aufgehoben.
11. Bei Austritt aus dem Kegelclub besteht keinerlei Rechtsanspruch auf
Auszahlung der Beiträge.
12. Weihnachtskegeln: Es wird der Grosse Fredenbaum gekegelt. Der beste
Kegler erhält für 1Jahr den Wanderpokal.
13. Gastkegler zahlen 1 Runde (extra)
14. Beschlüsse sind nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder gültig.
15. Inkrafttreten: 4.1.2002