Statuten

 

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Neue Statuten die auf der Generalversammlung im Januar 2002 festgelegt und mit Mehrheit verabschiedet wurden.
Ab dem 25. Januar 2002 gelten somit folgende Beiträge sowie festgelegte Vereinstatuten.

1. Grundbeitrag

3,00€

2. Pumpen

0,30€  

3. Verlorene Spiele

1,00€  

4. Klingeln 0,30€  
5. Verspätungen nach 20:00 Uhr 3,00€  
6. Nichterscheinen am Abend 8,00€  
7. Kackstuhl 0,30€  
8. Kugelbringen auf den Tisch 1,00€  
9. Kugelholen 3,00€  

10. Bei Neuaufnahmen zahlt der neu aufzunehmende den Durchschnitt der Kasse
     10.1    Eine Neuaufnahme muss einstimmig erfolgen.
     10.2    Vor der offenen Abstimmung, soll in einer Diskussion jeder die Möglichkeit 
               erhalten, seine Meinung über die möglichen Neuaufnahme zu äußern und 
               seinen Entschluss den anderen zu begründen. Dieser Gedankenaustausch        
               sollte mindestens einen Kegelabend vor der geplanten Abstimmung erfolgen.
               Der Abstimmungstag wird allen Mitgliedern durch den Kegelvater, oder seinem 
               gesetzlichen Vertreter, fristgerecht mündlich oder in Schriftform zugänglich 
               gemacht.
    10.3     Wer an der Abstimmung nicht erscheinen kann, soll seinen Entschluss vorher 
               dem Kegelvater mitteilen.
    10.4     Die mittlerweile schon überschrittene Begrenzung der Personenzahl unseres 
               Kegelclubs auf 13 wird aufgehoben.

11. Bei Austritt aus dem Kegelclub besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Auszahlung der   Beiträge.

12. Weihnachtskegeln: Es wird der Grosse Fredenbaum gekegelt. Der beste Kegler erhält für 1Jahr den Wanderpokal.

13. Gastkegler zahlen 1 Runde (extra)

14. Beschlüsse sind nur mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder gültig.

15. Inkrafttreten: 4.1.2002